Für die Nutzung von energieausweis.at gelten primär die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Zehentmayer Software GmbH, abrufbar unter www.geq.at/agb (nachfolgend „Basis-AGB"). Die nachfolgenden Ergänzenden Bedingungen gelten ausschließlich für die Plattform energieausweis.at und ergänzen die Basis-AGB. Im Widerspruchsfall gehen die Basis-AGB vor.
Stand: März 2025 | Zehentmayer Software GmbH
1. Präambel und Geltungsbereich
1.1. Diese Ergänzenden AGB der Zehentmayer Software GmbH, Gewerbehofstraße 24, 5023 Salzburg, FN 316189i (nachfolgend „ANBIETER") gelten ausschließlich für die Nutzung der Plattform energieausweis.at (nachfolgend „PLATTFORM").
1.2. Für die Geschäftsbeziehung gelten primär die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des ANBIETERS, abrufbar unter www.geq.at/agb (nachfolgend „Basis-AGB"), ergänzt durch die vorliegenden Ergänzenden AGB. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des KUNDEN gelten ausdrücklich nicht.
1.3. Die PLATTFORM richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 1 Abs 1 Z 1 KSchG (nachfolgend „KUNDE"), die Energieausweise erstellen und/oder vermitteln. Personen, die über die PLATTFORM einen Energieausweis anfragen, sind keine Vertragspartner des ANBIETERS.
1.4. Die PLATTFORM umfasst zwei voneinander unabhängig buchbare Leistungen: (a) den Listeneintrag auf energieausweis.at sowie (b) die Auftragsvermittlung über die PLATTFORM. Diese Ergänzenden AGB gelten für beide Leistungen, sofern nicht ausdrücklich anders geregelt.
2. Listeneintrag auf energieausweis.at
2.1. Unternehmen, die Energieausweise ausstellen, haben die Möglichkeit, sich gegen eine jährliche Gebühr gemäß dem jeweils geltenden Angebot auf energieausweis.at listen zu lassen.
2.2. Der Listeneintrag stellt dem KUNDEN eine Werbefläche zur Verfügung. Der ANBIETER übernimmt keine Zusicherung hinsichtlich einer bestimmten Darstellungsform, Rankingposition oder Reichweite. Ziel ist die Sichtbarkeit gegenüber Personen, die einen Energieausweis benötigen.
2.3. Der KUNDE ist für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der im Listeneintrag hinterlegten Informationen (Firmenname, Ansprechpartner, Adresse, Kontaktdaten, Website) selbst verantwortlich. Änderungen sind dem ANBIETER zeitnah mitzuteilen.
2.4. Der Listeneintrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern er nicht mindestens 14 Tage vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird.
2.5. Der ANBIETER behält sich das Recht vor, Einträge gegen Rückzahlung des anteiligen Restbetrags für das laufende Jahr zu entfernen. Bei einem Verstoß gegen diese AGB durch den KUNDEN kann der Eintrag ohne Rückerstattung entfernt werden.
3. Auftragsvermittlung
3.1. Über die PLATTFORM werden Anfragen von Personen, die einen Energieausweis benötigen, an gelistete Energieausweis-Ersteller für ganz Österreich vermittelt.
3.2. Für jeden vermittelten Auftrag fällt eine Provision an. Es bestehen zwei Provisionsmodelle:
- Erfolgsbasierte Provision: Fällt ausschließlich an, wenn der vermittelte Auftrag zustande gekommen ist.
- Standard-Provision: Fällt unabhängig vom Auftragsergebnis an.
3.3. Die Höhe der jeweiligen Provision sowie die Tatsache, dass eine Provisionspflicht besteht, sind vertraulich zu behandeln und dürfen gegenüber Dritten nicht bekannt gemacht werden.
3.4. Nach Erhalt eines vermittelten Auftrags ist der KUNDE gebeten, den Interessenten innerhalb von 2 Werktagen zu kontaktieren, vorzugsweise telefonisch. Etwaige Dringlichkeiten sind vor der verbindlichen Auftragsannahme ersichtlich und sind entsprechend einzuhalten.
3.5. Ist eine rechtzeitige Durchführung eines Auftrags nicht möglich, ist der ANBIETER unverzüglich, spätestens innerhalb eines Werktages, schriftlich darüber zu informieren.
4. Verstöße und Plattformausschluss
4.1. Als Verstoß gegen diese AGB gilt insbesondere:
- Erstellung eines Energieausweises für ein Bestandsgebäude anhand von Kundenangaben ohne entsprechende fachliche Prüfung.
- Erstellung eines Energieausweises ohne Einhaltung der jeweils geltenden gesetzlichen Anforderungen.
- Strafrechtlich relevante Handlungen im Zusammenhang mit der Plattformnutzung.
- Handlungen, die den Ruf der PLATTFORM oder des ANBIETERS nachhaltig beeinträchtigen.
- Falschangaben zum Auftragsstatus: Wird ein erfolgreich abgeschlossener Auftrag als nicht erfolgreich markiert, gilt dies als schwerer Verstoß.
- Nichtzahlung von fälligen Rechnungen trotz Mahnung: Der KUNDE wird von einer zukünftigen Teilnahme an der PLATTFORM ausgeschlossen.
4.2. Bei einem Verstoß ist der ANBIETER berechtigt, den KUNDEN ohne Vorankündigung von der PLATTFORM auszuschließen. Im Falle des Listeneintrags erfolgt die Entfernung ohne Rückerstattung.
Für alle nicht durch diese Ergänzenden AGB geregelten Punkte gelten die Basis-AGB unter www.geq.at/agb.