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10.7.202610 min Lesezeit

Sanierungsbonus: Was Hausbesitzer jetzt wissen müssen

Die Fördermittel der Sanierungsoffensive 2026 sind ausgeschöpft, neue Anträge sind nicht mehr möglich. Die Fortführung für 2027 ist bereits budgetär gesichert.

Die Fördermittel der Sanierungsoffensive 2026 sind ausgeschöpft. Neue Registrierungen und Förderanträge sind nicht mehr möglich. Bereits bestehende Registrierungen und eingereichte Anträge bleiben jedoch gültig und werden weiterhin bearbeitet.

Die Sanierungsoffensive wird 2027 fortgeführt. Dafür sind erneut 360 Millionen Euro vorgesehen. Die konkreten Förderbedingungen für 2027 werden derzeit ausgearbeitet.

Update 10. Juli 2026: Die Budgetmittel der Sanierungsoffensive 2026 sind ausgeschöpft. Damit wurde auch die Einreichmöglichkeit für den Kesseltausch beendet. Bereits bestehende Registrierungen und Anträge bleiben aufrecht.

Update 10. Juni 2026: Die Fortführung der Sanierungsoffensive wurde abgesichert. Ab 2027 stehen jährlich 181 Millionen Euro für den Sanierungsbonus und 179 Millionen Euro für den Kesseltausch zur Verfügung.

Was ist die Sanierungsoffensive?

Die Sanierungsoffensive ist das Förderprogramm des Bundes für thermisch-energetische Sanierungen und den Umstieg von fossilen auf klimafreundliche Heizsysteme.

Sie besteht aus zwei Bereichen:

  • Sanierungsbonus: Förderung thermisch-energetischer Gebäudesanierungen
  • Kesseltausch: Förderung für den Umstieg auf erneuerbare Heizsysteme

Für die Jahre 2026 bis 2030 wurden ursprünglich jährlich 360 Millionen Euro und damit insgesamt 1,8 Milliarden Euro vorgesehen.

Sanierungsbonus 2026 ist beendet

Neue Registrierungen und Förderanträge für den Sanierungsbonus sind bereits seit 2. Februar 2026 nicht mehr möglich. Ab diesem Zeitpunkt wurden neue Förderfälle nur noch für den Kesseltausch angenommen.

Mit 10. Juli 2026 waren schließlich auch die für den Kesseltausch verfügbaren Fördermittel ausgeschöpft. Damit sind keine neuen Registrierungen oder Antragstellungen im Rahmen der Sanierungsoffensive 2026 mehr möglich.

Bereits bestehende Registrierungen und eingereichte Anträge sind davon nicht betroffen und werden weiterhin nach den Förderbedingungen 2026 bearbeitet.

Die Förderhöhen 2026 im Überblick

Für bereits bestehende Förderfälle gelten weiterhin die Förderbedingungen der Sanierungsoffensive 2026.

Bei Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Reihenhäusern waren folgende maximale Förderungen vorgesehen:

  • Einzelbauteilsanierung: bis zu 5.000 Euro
  • Teilsanierung 40 %: bis zu 10.000 Euro
  • Umfassende Sanierung guter Standard: bis zu 15.000 Euro
  • Umfassende Sanierung klimaaktiv: bis zu 20.000 Euro

Die Förderung war zusätzlich mit maximal 30 % der förderfähigen Investitionskosten begrenzt.

Gegenüber dem Vorgängerprogramm wurde die maximale Förderquote damit deutlich reduziert. Der Bund senkte sie von bis zu 75 % auf maximal 30 %.

Wer wurde gefördert?

Der Sanierungsbonus für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Reihenhäuser richtete sich an Privatpersonen. Das Gebäude musste mindestens 15 Jahre alt sein. Ein Hauptwohnsitz am geförderten Objekt war nicht erforderlich.

Je nach Sanierungsumfang kamen unterschiedliche technische Anforderungen und Einreichverfahren zur Anwendung.

Was gilt jetzt für bestehende Förderfälle?

Wenn Sie bereits rechtzeitig registriert waren oder einen Antrag eingebracht haben, können Sie Ihr Förderprojekt weiterhin entsprechend den Förderbedingungen 2026 abwickeln.

Wichtig ist dabei, zwischen Einzelbauteilsanierungen und umfassenden Sanierungen beziehungsweise Teilsanierungen zu unterscheiden.

Einzelbauteilsanierung

Bei einer Einzelbauteilsanierung erfolgte zuerst die Registrierung. Anschließend musste das Projekt umgesetzt und der Förderantrag innerhalb von neun Monaten nach der Registrierung gestellt werden. Zu diesem Zeitpunkt musste die Maßnahme fertig umgesetzt und abgerechnet sein.

Für bestehende Registrierungen läuft dieser Prozess weiter. Eine neue Registrierung ist allerdings nicht mehr möglich.

Umfassende Sanierung oder Teilsanierung

Bei umfassenden Sanierungen und Teilsanierungen erfolgte die Einreichung direkt über einen Förderantrag. Für bereits genehmigte beziehungsweise eingereichte Projekte müssen die Maßnahmen und die Endabrechnung spätestens bis 30. September 2028 abgeschlossen werden.

Für den energetischen Nachweis ist ein Energieausweis nach OIB-Richtlinie 6, Ausgabe April 2019, erforderlich. Die entsprechenden Daten werden im Formular „Technische Details Energieausweis" bestätigt.

Technische Anforderungen des Sanierungsbonus 2026

Bei Einzelbauteilsanierungen waren bei Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Reihenhäusern folgende Maßnahmen vorgesehen:

Außenwand

  • Dämmung von mindestens 50 % der bestehenden Außenwände
  • Mindestdämmstärke 14 cm oder maximaler U-Wert von 0,21 W/m²K

Fenster

  • Austausch von mindestens 75 % der bestehenden Fenster beziehungsweise Fensterflächen
  • maximaler Uw-Wert von 1,1 W/m²K

Bei umfassenden Sanierungen und Teilsanierungen galten unter anderem folgende Anforderungen:

  • Teilsanierung 40 %: Reduktion des spezifischen Heizwärmebedarfs um mindestens 40 %
  • Umfassende Sanierung guter Standard: abhängig vom A/V-Verhältnis maximal 56,44 beziehungsweise 26,86 kWh/m²a
  • Umfassende Sanierung klimaaktiv: abhängig vom A/V-Verhältnis maximal 44 beziehungsweise 28 kWh/m²a

Für Zwischenwerte gelten die entsprechenden Grenzwerttabellen der Förderstelle.

Sonderfall denkmalgeschützte Gebäude

Für denkmal- und ensemblegeschützte Gebäude sowie Gründerzeithäuser gelten teilweise abweichende Anforderungen.

Bei einer umfassenden Sanierung muss der Heizwärmebedarf um mindestens 25 % reduziert werden. Die maximale Förderung beträgt 20.000 Euro beziehungsweise maximal 30 % der förderfähigen Investitionskosten.

Beim Fenstertausch ist ein Uw-Wert von maximal 1,4 W/m²K zulässig.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderungen

Eine Kombination mit Förderungen der Bundesländer kann grundsätzlich möglich sein, sofern dies die jeweilige Landesförderung zulässt.

Der Handwerkerbonus ist inzwischen ebenfalls beendet. Die Einreichfrist endete am 28. Februar 2026, die Frist für Nachreichungen am 30. April 2026. Neue Einreichungen sind nicht mehr möglich.

Auch der Kesseltausch 2026 ist inzwischen geschlossen. Seit 10. Juli 2026 sind keine neuen Registrierungen oder Antragstellungen mehr möglich.

Wie geht es mit dem Sanierungsbonus 2027 weiter?

Die Sanierungsoffensive wird fortgeführt.

Ab 2027 bleibt der jährliche Zusagerahmen von insgesamt 360 Millionen Euro bestehen. Davon sind vorgesehen:

  • 181 Millionen Euro für den Sanierungsbonus
  • 179 Millionen Euro für den Kesseltausch

Beim Kesseltausch bleibt das Ziel von rund 30.000 Heizkesseltäuschen pro Jahr bestehen. Bei der thermischen Sanierung soll die Förderung künftig in Form eines Finanzierungszuschusses erfolgen.

Die konkreten Förderbedingungen für 2027 stehen derzeit noch nicht fest. Die Ausgestaltung wird gemeinsam mit den Bundesländern und weiteren Stakeholdern vorbereitet und soll im Herbst 2026 vorgestellt werden.

Die Förderhöhen, technischen Voraussetzungen und Nachweise aus 2026 sollten daher nicht automatisch auf den Sanierungsbonus 2027 übertragen werden.

Sie planen eine Sanierung für 2027?

Sie können die technische Planung bereits jetzt beginnen und den energetischen Zustand Ihres Gebäudes erheben lassen.

Ein Energieausweis liefert dafür eine wichtige Grundlage. Er zeigt den energetischen Zustand des Gebäudes und ermöglicht es, unterschiedliche Sanierungsmaßnahmen zu vergleichen.

Für größere Sanierungen war der Energieausweis bereits im Sanierungsbonus 2026 Teil des technischen Fördernachweises. Welche Anforderungen für 2027 gelten, wird mit den neuen Förderbedingungen festgelegt.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich den Sanierungsbonus 2026 noch beantragen?

Nein. Neue Registrierungen und Förderanträge für den Sanierungsbonus sind seit 2. Februar 2026 nicht mehr möglich.

Kann ich noch einen Kesseltausch 2026 beantragen?

Nein. Die Fördermittel sind ausgeschöpft und neue Registrierungen und Antragstellungen sind seit 10. Juli 2026 nicht mehr möglich.

Was passiert mit meinem bestehenden Förderfall?

Bestehende Registrierungen und bereits eingereichte Anträge behalten ihre Gültigkeit und werden weiterbearbeitet.

Gibt es 2027 wieder einen Sanierungsbonus?

Ja. Für den Sanierungsbonus sind ab 2027 jährlich 181 Millionen Euro vorgesehen. Die konkreten Förderbedingungen stehen derzeit noch nicht fest.

Brauche ich einen Energieausweis?

Für umfassende Sanierungen und Teilsanierungen im Sanierungsbonus 2026 war ein Energieausweis nach OIB-Richtlinie 6, Ausgabe April 2019, erforderlich. Welche Nachweise für den Sanierungsbonus 2027 verlangt werden, wird erst mit den neuen Förderbedingungen festgelegt.

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