energieausweisAT
Zurück zur Übersicht
15.1.202612 min Lesezeit

Sanierungsoffensive 2026: Was Hausbesitzer jetzt wissen müssen

Die Sanierungsoffensive 2026 bringt erhebliche Änderungen bei der Förderung thermischer Sanierungen. Das Budget ist langfristig gesichert, die Förderhöhen jedoch deutlich niedriger als bisher.

Die Sanierungsoffensive 2026 bringt erhebliche Änderungen bei der Förderung thermischer Sanierungen. Das Budget ist langfristig gesichert, die Förderhöhen jedoch deutlich niedriger als bisher. Für Sie als Hausbesitzer bedeutet das: sorgfältige Planung ist wichtiger denn je.

Was ist die Sanierungsoffensive 2026?

Die Sanierungsoffensive ist Österreichs zentrales Förderprogramm für energetische Sanierungen und Heizungstausch. Mit einem Gesamtbudget von 1,8 Milliarden Euro (360 Millionen Euro pro Jahr) läuft das Programm von 2026 bis 2030.

Das Programm besteht aus zwei Säulen:

  • Sanierungsbonus: Förderung für thermische Sanierungen (Dämmung, Fenster, etc.)
  • Kesseltausch: Förderung für klimafreundliche Heizsysteme

Wichtig: Seit 24. November 2025 können Sie Anträge stellen – solange Budget verfügbar ist, längstens bis 31. Dezember 2026.


Die Förderhöhen im Überblick

Einzelbauteilsanierung – bis zu 5.000 €

  • Erfüllung technischer Mindeststandards

Teilsanierung – bis zu 10.000 €

  • HWB-Reduktion um mindestens 40 %

Umfassende Sanierung (guter Standard) – bis zu 15.000 €

  • HWB nach Sanierung max. 56,44 kWh/m²a (bei A/V ≥ 0,8)
  • HWB nach Sanierung max. 26,86 kWh/m²a (bei A/V ≤ 0,2)
  • Zwischenwerte werden linear interpoliert

Umfassende Sanierung (klimaaktiv) – bis zu 20.000 €

  • HWB nach Sanierung max. 44 kWh/m²a (bei A/V ≥ 0,8)
  • HWB nach Sanierung max. 28 kWh/m²a (bei A/V ≤ 0,2)
  • Zwischenwerte werden linear interpoliert

Entscheidend: Die Förderung ist auf maximal 30% Ihrer förderfähigen Investitionskosten begrenzt. Sie erhalten immer den niedrigeren Betrag – entweder die Pauschale oder 30% der Kosten.

Beispiel:

Ihre Sanierung kostet 40.000 €, Sie planen eine Teilsanierung.

  • 30% von 40.000 € = 12.000 €
  • Maximale Pauschale: 10.000 €
  • Sie erhalten: 10.000 €

Wichtige Änderung: Förderung deutlich niedriger als 2023/2024

Die neue Förderung bringt massive Kürzungen im Vergleich zum Vorgängerprogramm:

Der Fördersatz sinkt von 50% auf 30% – das ist eine Halbierung.

Die Pauschalen wurden bei größeren Sanierungen stark reduziert:

  • Umfassende Sanierung (guter Standard): von 27.000 € auf 15.000 € (-12.000 €)
  • Umfassende Sanierung (klimaaktiv): von 42.000 € auf 20.000 € (-22.000 €)

Einziger Vorteil: Das neue System hat ein verlässliches Jahresbudget. Sie können sicher planen – kein Budget-Chaos wie in den Vorjahren.

Unser Rat: Falls Sie noch bis 31. Dezember 2025 unter dem alten System einreichen können, prüfen Sie diese Möglichkeit – die Förderhöhen sind dort erheblich besser.


Wer wird gefördert?

Berechtigt sind:

  • Privateigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von Reihenhäusern
  • Miteigentümer
  • Bauberechtigte
  • Mieter (mit Zustimmung des Eigentümers)

Ihr Gebäude muss:

  • In Österreich liegen
  • Mindestens 15 Jahre alt sein (Datum der Baubewilligung)

Die vier Schritte zur Förderung

Schritt 1: Energiedokumentation einholen

Für Einzelbauteilsanierung:

Sie benötigen ein Energieberatungsprotokoll. Vereinbaren Sie einen Termin bei der Energieberatungsstelle Ihres Bundeslandes.

Für umfassende Sanierung:

Sie benötigen einen vollständigen Energieausweis nach OIB-Richtlinie 6. Beauftragen Sie eine befugte Fachperson (Energieberater, Architekt).

Wichtig: Ohne diese Dokumente ist keine Registrierung möglich.

Schritt 2: Online registrieren

Registrieren Sie sich auf sanierungsoffensive.gv.at. Sie benötigen:

  • Energieberatungsprotokoll oder Energieausweis
  • Geschätzte Kosten
  • Identitätsnachweis (ID Austria oder Ausweiskopie)

Nach erfolgreicher Registrierung: Ihr Förderbudget ist für 9 Monate reserviert.

Schritt 3: Sanierung durchführen

Kritisch: Die Antragstellung muss VOR Arbeitsbeginn erfolgen. Der Stichtag ist der früheste Termin von Lieferung oder Baubeginn.

Beispiel:

Sie bestellen Fenster am 15. November 2025 und registrieren sich am 1. Dezember 2025? Keine Förderung – die Bestellung lag vor der Registrierung.

Gefördert werden nur Leistungen ab 3. Oktober 2025.

Ihre Rechnungen müssen:

  • Auf Ihren Namen (Eigentümer) ausgestellt sein
  • Den Leistungsort klar angeben
  • Bezahlt sein (Zahlungsnachweis erforderlich)

Schritt 4: Endabrechnung einreichen

Innerhalb 9 Monate nach Registrierung reichen Sie online ein:

  • Ausgefülltes Endabrechnungsformular
  • Bestätigungen der ausführenden Firmen
  • Alle Rechnungen
  • Zahlungsnachweis
  • Bei umfassender Sanierung: Formular "Technische Details Energieausweis"

Erst jetzt wird die finale Förderhöhe berechnet und ausgezahlt.


Die häufigsten Fehler – und wie Sie sie vermeiden

Fehler 1: Arbeiten vor Registrierung beginnen

Das kostet Sie die gesamte Förderung. Selbst wenn Sie sich wenige Tage später registrieren – zu spät.

Lösung: Registrieren Sie sich BEVOR Sie Material bestellen oder Handwerker beauftragen.

Fehler 2: Energiedokumentation vergessen

Ohne Energieberatungsprotokoll oder Energieausweis keine Registrierung.

Lösung: Kontaktieren Sie frühzeitig einen Energieberater – Termine können 2–4 Wochen dauern.

Fehler 3: Rechnungen nicht auf Antragsteller ausgestellt

Die Rechnungen müssen auf Sie als Antragsteller ausgestellt sein – nicht auf Dritte.

Lösung: Klären Sie vor Auftragsvergabe, dass alle Rechnungen auf Ihren Namen (wie in der Registrierung angegeben) lauten.

Fehler 4: 9-Monats-Frist übersehen

Nach Registrierung bleiben nur 9 Monate für Umsetzung UND Endabrechnung – nicht 9 Monate Bauzeit plus weitere 9 Monate Antragszeit.

Lösung: Planen Sie realistisch. Bei Verzögerungen verlieren Sie die Förderung.

Fehler 5: Zahlungsnachweis fehlt

Rechnungen müssen bezahlt sein. Ein Bankbeleg wird bei Endabrechnung verlangt.

Lösung: Sammeln Sie alle Zahlungsnachweise systematisch.


Technische Mindestanforderungen

Einzelbauteilsanierung:

  • Außenwand: Mindestens 50% der bestehenden Außenwände müssen gedämmt werden
  • Fenster: Mindestens 75% nach Stückzahl ODER Fläche (Sie wählen); U-Wert max. 1,1 W/m²K
  • Dach/oberste Geschoßdecke: Mindestens 50% der Fläche
  • Kellerdecke: Mindestens 50% der Fläche

Umfassende Sanierung:

  • Heizwärmebedarf (HWB) muss nachweislich reduziert werden
  • Guter Standard: HWB max. 56,44 kWh/m²a
  • Klimaaktiv-Standard: HWB max. 31,90 kWh/m²a

Sonderfall: Denkmalgeschützte Gebäude

Für denkmalgeschützte Gebäude gelten erleichterte Bedingungen:

Fenster:

U-Wert darf höher sein (max. 1,4 W/m²K statt 1,1 W/m²K)

Umfassende Sanierung:

Nur 25% HWB-Reduktion erforderlich (statt 40%)

Maximale Förderung:

Bei Erreichen der 25% Reduktion: bis zu 20.000 €

Wichtig: Sie benötigen eine Bestätigung des Bundesdenkmalamtes über die geplanten Maßnahmen.


Kombinierbarkeit mit anderen Förderungen

Landesförderungen:

Die Bundesförderung kann mit regionalen Förderungen kombiniert werden. Prüfen Sie die Angebote Ihres Bundeslandes – oft gibt es zusätzliche Unterstützung.

Achtung: Die Gesamtförderung darf üblicherweise 100% der Investitionskosten nicht übersteigen.

Handwerkerbonus:

Separat verfügbar für Arbeitsleistungen (20% der Arbeitskosten). Kann zusätzlich zur Sanierungsoffensive genutzt werden.

Kesseltausch:

Falls Sie auch Ihre Heizung tauschen, können Sie einen separaten Antrag für den Kesseltausch stellen. Förderungen:

  • Wärmepumpe: bis zu 7.500 € (mit Zusatzanforderungen: +5.000 €)
  • Biomasse: bis zu 8.500 €
  • Fernwärme: bis zu 6.500 €

Häufig gestellte Fragen

Kann ich mehrere Einzelmaßnahmen in einem Jahr fördern lassen?

Nein. Pro Kalenderjahr und Wohnobjekt ist nur ein Förderantrag möglich. Falls Sie mehrere Maßnahmen planen, reichen Sie diese als "umfassende Sanierung" ein – sofern die Kriterien erfüllt werden.

Was passiert, wenn die tatsächlichen Kosten von meiner Schätzung abweichen?

Die finale Förderung richtet sich nach den tatsächlich angefallenen und nachgewiesenen Kosten. Ihre Schätzung bei der Registrierung dient nur der Orientierung.

Kann ich die Sanierung in Eigenleistung durchführen?

Nein. Gefördert werden nur Leistungen befugter Fachbetriebe. Material und Montage müssen von gewerberechtlich befugten Unternehmen erbracht werden.

Was gilt als "befugter Fachbetrieb"?

Unternehmen mit entsprechender Gewerbeberechtigung. Im Zweifel: Gewerbeschein vorlegen lassen oder auf der WKO-Liste prüfen.

Wie lange dauert die Auszahlung?

Nach Einreichung der Endabrechnung dauert die Prüfung und Auszahlung etwa 6–10 Wochen.


Ihr nächster Schritt: Den richtigen Experten finden

Für jede Förderung benötigen Sie Energiedokumentation. Ob Energieberatungsprotokoll für die Einzelbauteilsanierung oder vollständiger Energieausweis für umfassende Sanierungen – ohne diese Unterlagen keine Registrierung.

Warum früh starten?

  • Terminvergabe dauert oft 2–4 Wochen
  • Die Erstellung des Energieausweises benötigt zusätzliche Zeit
  • Ohne Energiedokumentation ist keine Registrierung möglich

Auf energieausweis.at finden Sie qualifizierte Fachpersonen in ganz Österreich. Viele der gelisteten Experten unterstützen Sie auch bei der Energieberatung für Ihre Förderung – so haben Sie alle notwendigen Schritte aus einer Hand.


Weitere Informationen:

Alle offiziellen Formulare, Infoblätter und Details finden Sie auf www.sanierungsoffensive.gv.at

Hinweis: Dieser Artikel basiert auf dem Stand November 2025. Verbindlich sind ausschließlich die Bestimmungen auf sanierungsoffensive.gv.at. Bei Unklarheiten wenden Sie sich an die KPC (Kommunalkredit Public Consulting).

Sie benötigen einen Energieausweis?

Finden Sie zertifizierte Aussteller in Ihrer Nähe und vergleichen Sie Angebote.